Haushaltswirtschaftliche Sperre
Erläuterungen:
Eine Haushaltswirtschaftliche Sperre ist eine Anordnung, mit der bestimmt wird, dass veranschlagte Mittel für Aufwendungen und Auszahlungen oder das Eingehen von Verpflichtungen ganz oder teilweise gesperrt werden. Sie kommt nach § 32 KomHKVO zum Einsatz, wenn die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder Aufwendungen und Auszahlungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordern z. B. bei drohenden Ertragsausfällen. Die Zuständigkeit obliegt ausschließlich der/dem Hauptverwaltungsbeamten*in, der die Haushaltssperre verhängen und aufheben kann.
Beispiele:
Aufgrund unerwartet einbrechender Gewerbesteuereinnahmen ordnet eine Verwaltung eine haushaltswirtschaftliche Sperre an, sodass zunächst nur unbedingt notwendige Ausgaben getätigt werden dürfen.
Rechtsquellen:
KomHKVO:
§ 32 (Haushaltswirtschaftliche Sperre)
