Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse sind für alle, die sich mit Kommunalfinanzen befassen, eine zentrale Informationsquelle. Wer wissen will, wie es um die Finanzen einer Kommune tatsächlich bestellt ist, kommt am Jahresabschluss nicht vorbei. Zugleich sind sie über die Internetseiten der einzelnen Kommunen oft nur mühsam aufzufinden. Diese Seite bündelt daher an einer Stelle, was öffentlich abrufbar ist, und erspart Ihnen die Suche bei jeder Kommune einzeln.

Aufgenommen sind Links zu den im Internet abrufbaren Jahresabschlüssen der kreisfreien Städte, der Landkreise, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Göttingen, der großen selbstständigen Städte sowie der selbstständigen Gemeinde in Niedersachsen. Verlinkt haben wir dabei nur Seiten mit vollständigen Jahresabschlüssen.

Auch Jahre nach Einführung der kommunalen Doppik werden Jahresabschlüsse vielerorts mit erheblichen, teils mehrjährigen Verzögerungen aufgestellt. Hinter unseren Links erwartet Sie deshalb leider häufig nicht das jüngste, sondern ein deutlich älteres Haushaltsjahr. Für kleinere Kommunen gilt das in besonderem Maße – aufstellen müssen auch sie einen Jahresabschluss, abrufbar ist davon bislang aber nur selten etwas. Wir haben uns daher bewusst dafür entschieden, kleinere Kommunen zunächst nicht in unsere Auflistung aufzunehmen. Die Sammlung wächst jedoch weiter und wird regelmäßig ergänzt.

Ein Blick lohnt sich schließlich auch in die Bürgerinformationssysteme der Kommunen: Dort sind Jahresabschlüsse als Sitzungsunterlagen regelmäßig zu finden. Einheitlich ist die Veröffentlichungspraxis allerdings auch hier nicht – oft stehen nur Auszüge zur Verfügung.

Eine rechtliche Verpflichtung, kommunale Jahresabschlüsse dauerhaft im Internet zugänglich zu machen, besteht in Niedersachsen derzeit nicht. § 129 Abs. 2 Satz 2 NKomVG verlangt lediglich, den Jahresabschluss im Anschluss an seine Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Die derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Novellierung des kommunalen Haushaltsrechts soll diese Regelung ändern: Künftig soll jedermann nach der Bekanntmachung Einsicht in den Jahresabschluss nehmen dürfen. Ein spürbarer Zugewinn an Transparenz dürfte damit allerdings nicht verbunden sein. Schon von der bisherigen Möglichkeit, die ausgelegten Abschlüsse einzusehen, haben Bürgerinnen und Bürger nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. In Zeiten digitaler Informationsversorgung im Internet stellt der persönliche Weg in die Rat- oder Kreishäuser eine erhebliche Hürde dar.

Wünschenswert wäre daher eine gesetzliche Offenlegungspflicht nach handelsrechtlichem Vorbild. Erst sie würde die Transparenz herstellen, die bei der Verwendung öffentlicher Steuergelder angezeigt ist.

Der Jahresabschluss ist mehr als der buchhalterische Abschluss des Haushaltsjahres — er erfüllt im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen mehrere aufeinander aufbauende Funktionen:

Dokumentations- und Nachweisfunktion Der Jahresabschluss dokumentiert das Ergebnis des Verwaltungshandelns des abgelaufenen Jahres. Er weist vollständig nach, welche Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr entstanden, welche Ein- und Auszahlungen geflossen sind und wie sich Vermögen, Nettoposition (insbesondere Reinvermögen und Rücklagen), Schulden sowie Rückstellungen zum Abschlussstichtag darstellen. Die Bilanz dokumentiert damit auch das kommunale Vermögen als solches.

Informationsfunktion Er soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln — adressiert an Rat, Verwaltungsspitze, Aufsichtsbehörde, Kreditgeber und Öffentlichkeit. Anhang und Rechenschaftsbericht ergänzen die Zahlenwerke um die notwendigen Erläuterungen.

Rechenschaftsfunktion Die Hauptverwaltungsbeamte / Der Hauptverwaltungsbeamte legt gegenüber der Vertretung Rechenschaft über die Verwendung der bewilligten Haushaltsmittel ab. Der Jahresabschluss schließt damit den Kreis zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan als Ermächtigungsgrundlage. Er dient als Nachweis, ob im Rahmen der Gesetzte und der Haushaltsatzung bzw. des Haushaltsplans gewirtschaftet wurde. Er ist somit Beleg für den korrekten Einsatz öffentlicher Gelder.

Kontrollfunktion Über den Soll-Ist-Vergleich wird die Einhaltung der Ermächtigungen überprüfbar (Budgetkontrolle), einschließlich über- und außerplanmäßiger Aufwendungen. Der Abschluss ist zugleich Prüfungsgegenstand des Rechnungsprüfungsamtes und Grundlage für den Beschluss der Vertretung über die Entlastung.

Nachweis des Ressourcenverbrauchs / intergenerative Gerechtigkeit Das doppische Ergebnis zeigt, ob die im Haushaltsjahr verbrauchten Ressourcen — insbesondere Abschreibungen und Rückstellungszuführungen — durch Erträge gedeckt wurden. Damit wird sichtbar, ob die Kommune von ihrer Substanz gelebt hat oder ob das Reinvermögen (Eigenkapital) erhalten blieb.

Ausgleichs- und Ergebnisverwendungsfunktion Das festgestellte Jahresergebnis ist Anknüpfungspunkt für die Ergebnisverwendung: Zuführung zur Überschussrücklage bzw. Deckung von Fehlbeträgen und, bei nicht gedeckten Fehlbeträgen, für Haushaltssicherungsmaßnahmen.

Steuerungs- und Planungsfunktion Die Ist-Daten und die daraus abgeleiteten Kennzahlen liefern die Grundlage für die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, für strategische Entscheidungen sowie für interkommunale Vergleiche. Der Jahresabschluss zeigt auf, ob die Kommune finanziell handlungsfähig bleibt.

Fehlt ein Link zu einem Jahresabschluss oder ist ein Link defekt? Mailen Sie den Link gerne an Jörn Kröner (E-Mail: kroener@kommunalfinanzen-niedersachsen.de).

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Landeshauptstadt:

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Kreisfreie Städte:

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Stadt Delmenhorst (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Emden
Stadt Oldenburg (Oldb)
Stadt Osnabrück
Stadt Salzgitter
Stadt Wilhelmshaven
Stadt Wolfsburg

Landkreise (inkl. Region Hannover):

Landkreis Ammerland
Landkreis Aurich (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Landkreis Celle (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
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Landkreis Stade
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Landkreis Vechta (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
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Landkreis Wesermarsch (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
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Landkreis Wolfenbüttel

Kreisangehörige Städte und Gemeinden:

Stadt mit besonderem Status:

Stadt Göttingen

Große selbstständige Städte nach § 14 Abs. 5 NKomVG:

Stadt Celle
Stadt Cuxhaven (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Goslar (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Hameln
Stadt Hildesheim
Stadt Lingen (Ems) (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Lüneburg (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)

Selbstständige Gemeinden nach § 14 Abs. 3-4 NKomVG:

Städte und Gemeinden:
Stadt Achim (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Alfeld (Leine)
Stadt Aurich (Ostfriesland) (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Bad Pyrmont (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
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Stadt Bramsche (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Buchholz in der Nordheide (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Burgdorf (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
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Stadt Duderstadt
Stadt Einbeck
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Stadt Garbsen (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Geestland
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Stadt Gifhorn (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Hann. Münden (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
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Stadt Holzminden
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Stadt Laatzen
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Stadt Lehrte
Stadt Melle
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Stadt Neustadt am Rübenberge
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Stadt Osterholz-Scharmbeck (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Osterode am Harz (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Papenburg (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Peine
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Stadt Schortens (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Seelze (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Seesen (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Gemeinde Seevetal (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Sehnde (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Springe
Stadt Stade (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Gemeinde Stuhr (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Uelzen (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Gemeinde Uetze (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Varel (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Vechta (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Verden (Aller) (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Gemeinde Wallenhorst (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Walsrode (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Gemeinde Wedemark (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Gemeinde Weyhe
Stadt Winsen (Luhe) (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Stadt Wolfenbüttel
Stadt Wunstorf

Samtgemeinden:
Samtgemeinde Artland (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)
Samtgemeinde Bersenbrück
Samtgemeinde Harsefeld (auf der Internetseite der Kommune wurde kein Jahresabschluss gefunden)