Beteiligungsbericht
Erläuterungen:
Der Beteiligungsbericht ist ein jährlich zu erstellender Bericht, der über die Unternehmen und Einrichtungen informiert, an denen die Kommune beteiligt ist. Er enthält unter anderem Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, zu den Kapitalanteilen der Kommune und zur wirtschaftlichen Entwicklung. Kommunen in Niedersachsen sind nach § 151 NKomVG verpflichtet, einen Beteiligungsbericht über ihre Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und über ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere Angaben über
1. den Gegenstand des Unternehmens oder der Einrichtung, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die von dem Unternehmen oder der Einrichtung gehaltenen Beteiligungen,
2. den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen oder die Einrichtung,
3.die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Lage des Unternehmens oder der Einrichtung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Kommune und die Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie
4. das Vorliegen der Voraussetzungen des § 136 (Wirtschaftliche Betätigung) für das Unternehmen.
Beispiele:
Die Stadt hat für die Energieversorgung ihrer Bürger*innen die Stadtwerke GmbH gegründet. Sie besitzt alle Anteile an der Stadtwerke GmbH. Sie muss nach § 151 NKomVG einen Beteiligungsbericht erstellen und darin die für die Beteiligung an den Stadtwerken geforderten Daten angeben.
Rechtsquellen:
NKomVG:
§ 128 Abs. 6 (Jahresabschluss, konsolidierter Gesamtabschluss)
§ 136 Abs. 1 (Wirtschaftliche Betätigung)
§ 151 (Beteiligungsbericht)
KomHKVO:
§ 1 Abs. 2 Nr. 10 und 12 (Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen)
§ 59 Abs. 1 (Konsolidierungsbericht)
