Abgaben
Erläuterungen:
Abgaben sind der Sammelbegriff für öffentlich-rechtliche Geldleistungspflichten, die eine Kommune auf gesetzlicher Grundlage erhebt, um ihre Aufgaben zu finanzieren. Dazu zählen insbesondere Steuern, Gebühren und Beiträge. Steuern sind verpflichtende Geldleistungen ohne direkte Gegenleistung, die der Staat von Bürgern und Unternehmen erhebt. Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die als Gegenleistung für eine konkrete Dienstleistung, Nutzung oder Inanspruchnahme einer Leistung erhoben werden. Sie decken in der Regel die entstandenen Verwaltungs- oder Betriebskosten. Man unterscheidet primär zwischen Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren. Verwaltungsgebühren sind Entgelte für eine behördliche Amtshandlung, wie zum Beispiel die Ausstellung eines Personalausweises oder die Bearbeitung von Anträgen. Benutzungsgebühren sind Zahlungen für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen, wie etwa Müllgebühren, Abwasserabgaben, Kita-Beiträge oder Eintrittsgelder für städtische Bäder. Beiträge sind zweckgebunden und werden für die Schaffung, Erweiterung oder Sanierung öffentlicher Einrichtungen erhoben wie z. B. für die Erschließung von Grundstücken oder für den Fremdenverkehr. Kommunale Abgaben in Niedersachsen werden im NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz) geregelt. Eine Aufzählung verschiedener Abgabearten findet sich in den Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen: Kontengruppen 30 und 60 (Steuern), 33 und 63 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte), Steuern.
Beispiele:
Die Grundsteuer, die eine Gemeinde von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken erhebt. Abfallgebühren, die die Kosten der Müllabfuhr decken sollen. Der Erschließungsbeitrag, den eine Gemeinde vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Gebäudeeigentümer erhebt, für die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, durch den Bau einer Straße und der Kanalisation. finanziert.
Rechtsquellen:
NKomVG:
§ 32 Abs. 2 Nr. 3 (Bürgerbegehren)
§ 58 Abs. 1 Nr. 7 (Zuständigkeit der Vertretung)
§ 111 Abs. 1, 2 und 4 (Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung)
KomHKVO:
§ 2 Abs. 2 (Ergebnishaushalt)
§ 3 (Finanzhaushalt)
§ 6 (Vorbericht)
Weitere Vorschriften:
GrStG (Grundsteuergesetz)
GewStG (Gewerbesteuergesetz)
§§ 127 bis 135 BauGB (Erschließungsbeiträge)
NGrStG (Niedersächsisches Grundsteuergesetz)
§ 3 NKAG (Steuern)
§ 4 NKAG (Verwaltungsgebühren)
§ 5 NKAG (Benutzungsgebühren)
§ 6 NKAG (Beiträge)
ZuVo Kontenrahmen
