Aktiv-Passiv-Minderung

Erläuterungen:
Eine Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung) liegt vor, wenn ein Finanzvorfall sowohl die Aktivseite als auch die Passivseite der Bilanz um denselben Betrag verringert, sodass sich die Bilanzsumme insgesamt verkleinert. Typisch ist die Tilgung eines Kredits: Die liquiden Mittel auf der Aktivseite sinken, gleichzeitig verringern sich die Verbindlichkeiten auf der Passivseite um denselben Betrag.

Beispiele:
Eine Kommune tilgt eine fällige Kreditrate in Höhe von 50.000 Euro aus ihren liquiden Mitteln. Dadurch verringern sich sowohl die liquiden Mittel (Aktivseite) als auch die Verbindlichkeiten aus Krediten (Passivseite) um jeweils 50.000 Euro; die Bilanzsumme sinkt entsprechend.

Rechtsquellen: