Aktiva

Erläuterungen:
Aktiva ist die Bezeichnung für die linke Seite der Bilanz, auf der alle Vermögensgegenstände der Kommune aufgeführt werden. Sie zeigen, wofür die vorhandenen Finanzmittel verwendet wurden, also die Mittelverwendung. Die Gliederung der Aktivseite erfolgt nach § 124 Abs. 4 Satz 1 NKomVG in Immaterielles Vermögen, Sachvermögen, Finanzvermögen und liquide Mittel. Eine weitere Untergliederung erfolgt nach § 55 Abs. 2 KomHKVO. Eine übersichtliche Darstellung der verpflichtend vorgesehenen Gliederung liefert das verbindliche Muster 14 des Ausführungserlasses zur KomHKVO. Für die Abbildung der aktiven Bestandskonten sind die Kontenklassen 0 und 1 vorgesehen.

Beispiele:
Ein kommunales Schulgebäude, das als Sachvermögen auf der Aktivseite der Bilanz in der Bilanzposition A./2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ausgewiesen wird.

Rechtsquellen:
NKomVG:
§ 124 Abs. 4 Satz 1 NKomVG
KomHKVO:
§ 55 Abs. 2 KomHKVO
§ 60 Nr. 2 (Begriffsbestimmungen)
Ausführungserlass KomHKVO, Anlage 14 (Bilanz)