Vorbericht

Erläuterungen:
Der Vorbericht ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 KomHKVO eine Pflichtanlage des Haushaltsplans. Er hat einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft zu geben. Er enthält eine wertende Analyse der finanziellen Lage und ihrer voraussichtlichen Entwicklung. Einzelheiten zum Inhalt sind in § 6 KomHKVO geregelt.

Beispiele:
Im Vorbericht erläutert eine Gemeinde, warum im kommenden Jahr höhere Investitionsauszahlungen als in den Vorjahren geplant sind.

Rechtsquellen:
NKomVG:
§ 121 Abs. 4 Nr. 2 (Sicherheiten und Gewährleistung für Dritte)
§ 125 Abs. 3 Nr. 2 (Veräußerung von Vermögen, Zwangsvollstreckung)
KomHKVO:
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 (Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen)
§ 6 (Vorbericht)
§ 16 (Erläuterungen)