Konsolidierungsbericht

Erläuterungen:
Der Konsolidierungsbericht ist ein dem konsolidierten Gesamtabschluss beizufügender Bericht. Er erläutert nach § 59 KomHKVO den Kreis der einbezogenen Unternehmen und Einrichtungen, die angewandten Konsolidierungsmethoden sowie die wirtschaftliche Gesamtlage des Konzerns Kommune. Dem Konsolidierungsbericht sind nach § 128 Abs. 6 Satz 3 NKomVG eine Kapitalflussrechnung sowie Angaben zu den nicht konsolidierten Beteiligungen beizufügen. Der konsolidierte Gesamtabschluss ersetzt nach § 128 Abs. 6 Satz 4 den Beteiligungsbericht nach § 151 NKomVG, wenn er die dortigen Anforderungen erfüllt.

Beispiele:
Im Konsolidierungsbericht wird erläutert, warum eine bestimmte städtische Gesellschaft in den konsolidierten Gesamtabschluss einbezogen wurde und wie hoch der Beteiligungsanteil der Stadt an ihr ist.

Rechtsquellen:
NKomVG:
§ 128 Abs. 4 bis 6 (Jahresabschluss, konsolidierter Gesamtabschluss)
§ 129 Abs. 2 (Beschlussverfahren zu den Abschlüssen, Bekanntmachung)
KomHKVO:
§ 59 Abs. 1 (Konsolidierungsbericht)
Weitere Vorschriften:
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 NBKAG (Niedersächsisches Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse)