Vorläufige Rechnungsvorgänge
Erläuterungen:
Vorläufige Rechnungsvorgänge sind Zahlungen und Buchungen, die zunächst ohne endgültige Zuordnung zu einer bestimmten Haushaltsstelle erfasst und später aufgeklärt und richtiggestellt werden. Sie kommen vor, wenn im Zeitpunkt der Zahlung noch nicht klar ist, welchem Haushaltsansatz sie zuzuordnen sind. Bei Einzahlungen spricht man auch von Verwahrgeldern und bei Auszahlungen von Vorschüssen. Eine Auszahlung darf nur dann als vorläufiger Rechnungsvorgang behandelt werden, wenn die Verpflichtung zur Leistung feststeht.
Beispiele:
Eine Überweisung eines Bürgers ohne Angabe des Verwendungszwecks wird zunächst als vorläufiger Rechnungsvorgang gebucht, bis geklärt ist, welcher Forderung und welchem Konto sie zuzuordnen ist.
Rechtsquellen:
KomHKVO:
§ 33 (Vorläufige Rechnungsvorgänge)
