Verfügungsmittel
Erläuterungen:
Verfügungsmittel sind Aufwendungen und entsprechende Auszahlungen der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten, die aus dienstlichem Anlass entstehen und für die nicht an anderer Stelle Mittel veranschlagt sind. Sie sollen kleinere, nicht im Einzelnen vorhersehbare dienstliche Ausgaben ermöglichen. Verfügungsmittel stellen Ausnahmen zum Grundsatz der Einzelveranschlagung nach § 10 Abs. 1 und 3 KomHKVO dar, da die Mittel ohne nähere Angabe des Verwendungszwecks veranschlagt werden können. Verfügungsmittel sind nach den verbindlichen Zuordnungsvorschriften des Kontenrahmens auf den Konten 4429 (Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten) und 7429 (Sonstige Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten) zu veranschlagen.
Beispiele:
Ein kleiner Blumenstrauß, den die Bürgermeisterin aus Verfügungsmitteln zu einem runden Geburtstag eines langjährigen Ehrenamtlichen der freiwilligen Feuerwehr überreicht.
Rechtsquellen:
KomHKVO:
§ 13 Abs. 1 (Verfügungsmittel, Deckungsreserve)
